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zwischen Pubertät und Altersstarrsinn

 

Großes Aufatmen.

In Österreich verhält es sich nämlich so, dass das jeweilige Standesamt, welches die Geburtsurkunde ausgestellt hat, automatisch von jeder rechtlich relevanten Änderung des Personenstandes dieses Menschen verständigt wird, auch wenn diese Verständigung aus einem diesbezüglichen Dokument nicht eindeutig hervorgeht.

Soll heißen: Das wichtigste der beiden Dokumente gelangt heute am Nachmittag tagesaktuell zum Versand !


PS: Die beiden freundlichen und kompetenten Magistratsangestellten hier in Wien und in Oberösterreich haben den thumben Toren von gestern mehr als wettgemacht.

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