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zwischen Pubertät und Altersstarrsinn

 
Zu der Zeit, als ich meinen Führerschein gemacht habe (also vor mehr als zwanzig Jahren) wurde noch sehr viel Wert darauf gelegt, dass Verkehrsteilnehmer bei Stopptafeln auch wirklich stehenbleiben und zweitens bei allfälligem Abbiegen den Blinker betätigen oder die Richtungsänderung anderweitig entsprechend anzeigen. Beides scheint etwas aus der Mode gekommen zu sein, wie ich immer öfter feststellen muss; diese Beobachtung beschränkt sich jedoch keineswegs nur auf den städtischen Straßenverkehr.

Größere Relevanz beim Fahren in der Stadt hat allerdings eine Frage, deren Antwort ich hier zu finden versuche, weil es die dazugehörige Regelung zu meiner Fahrschulzeit (zumindest in Österreich) noch nicht gegeben hat. Was ich wissen möchte:
Wann dürfen Radfahrer gegen eine ausgewiesene Einbahn fahren ? Muss eine entsprechende Bodenmarkierung vorhanden sein oder auch eine Zusatztafel unter dem Einbahnschild ? Oder verhält es sich im Gegenteil so, dass Radfahrer grundsätzlich gegen jede Einbahn fahren dürfen, es sei denn, dies ist in der jeweiligen Straße ausdrücklich per Zusatzschild verboten ?

Selber fahre ich hier übrigens nicht mit dem Rad, aber als Fußgängerin hab ich mittlerweile schon mehrmals sehr brenzlige Situationen zwischen Autos und Radfahrern erlebt, sodass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass auch viele Radfahrer nicht so recht wissen, wie und wo sie eigentlich fahren dürfen.
Brigitte Novacek (Gast) meinte am 8. Jul, 13:32:
Schwierig
Soviel ich weiß, nur mit Zusatztafel.

Ich hab noch das gefunden:

Für Radfahrer gilt beim Verlassen von Radfahranlagen Nachrang. "Diese Sonder-Vorrangregel führt in der Praxis oft zu Unklarheiten, denn übliche Vorrangregeln richten sich danach, woher ein Fahrzeug kommt. Doch auf vielen Radwegen ist bei Kreuzungen die Markierung 'Ende' angebracht, sodass der Radfahrer durch das Verlassen des Radfahrstreifens laut StVO Nachrang hat - laut allgemeinen Vorrangregeln könnte er aber auch Vorrang haben", sagt Klaus Robatsch, Regionalleiter Ost im KfV.

(Quelle: derstandard.at) 
walküre antwortete am 9. Jul, 11:05:
Womit sämtliche Unklarheiten beseitigt wären ... *ätz*

Aber wenn das Gegen-die Einbahn-Fahren nur mit Zusatztafel erlaubt ist, dann dürfte das bei uns im Grätzl kein Radfahrer, denn ich hab hier noch nirgends eine Zusatztafel gesehen. Die Praxis schaut allerdings ganz, ganz anders aus ... 
brigitte Novacek (Gast) antwortete am 9. Jul, 13:17:
Stimmt leider
Und wenn wir beide es wüssten, würde es uns in Hinsicht auf die Massen Unwissender auf den Straßen auch nichts nützen *seufz* 
citybikerin (Gast) antwortete am 17. Jul, 22:23:
die antwort
bin zufällig gerade über diesen blog drüber gestolpert:

die praxis: mehr als die hälfte der verkehrsteilnehmerInnen glauben, dass radfahren gegen die einbahn generell erlaubt ist. viele kennen die regeln nicht. mit radfahrenden gegen die einbahn ist daher immer zu rechnen, ob gerade erlaubt oder nicht.
hint: auch mit kfz ist des öfteren in einbahnen gegen die vorgeschriebene fahrtrichtung zu rechnen.

die StVO: radfahren gegen die einbahn muss an den "einbahntafeln" - also an den verkehrszeichen "einbahn" und "einfahrt verboten" per zusatztafel erlaubt sein.
doch beachte: bodenmarkierung (radfahrstreifen / mehrzweckstreifen, radfahrsymbole) sind _nicht_ erforderlich!

ad vorrangregeln in diesem fall - achtung falle!:
wie vom standard.at richtig geschrieben, gilt nachrang für den radverkehr beim verlassen der radfahranlage (RFA). dies gilt aber _nur_, wenn eine solche auch vorhanden und korrekt verordnet ist (radfahrstreifen / mehrzweckstreifen mit in deren verlauf vorhandenen radsymbolen und das ende mit dem schriftzug "ENDE" gekennzeichnet). ist keine RFA vorhanden und der vorrang nicht mit nachrangtafeln geregelt, gelten die ganz normalen vorrangregeln: rechtskommende radfahrerInnen haben - auch wenn sie (legal) gegen die einbahn fahren - vorrang gegenüber dem links kommenden fahrzeugverkehr! es ist daher in einbahnen bei kreuzungen immer darauf zu achten, wie die vorrangverhältnisse für erlaubten gegen-die-einbahn-verkehr sind.

hoffe geholfen zu haben. 
walküre antwortete am 19. Jul, 18:19:
Die Antwort ist sehr umfassend, danke dafür. Klar ist mir allerdings auch geworden, dass ich mich nach wie vor nicht darauf verlassen kann, dass sich die meisten Radfahrer an die Verkehrsregeln halten - Pech für mich als Fußgängerin.

PS: Autos höre ich auch dann, wenn sie gegen die Einbahn fahren, Fahrräder leider nicht. 
viennacat meinte am 8. Jul, 20:38:
bei dieser erzählung fühle ich mich zurückversetzt ins jahr 1982 oder 83 -ich habe "erst" mit 20 den führschein gemacht - wie mein fahrerlehrer mich bei einer der schulfahrten, er las mitunter während ich fuhr, zeitung, aber sah denoch alles, frug, was den an der stoptafel zun tun sei. im brustton der überzeugung , teilte ich ihm mit, daß ich stehenbliebe. worauf er sehr brummig und trocken meinte: naaa. a pferd bleibt steh´n. sie hoiten an..
bis heute halte ich bei stoptafeln an ;-) 
walküre antwortete am 9. Jul, 11:06:
"Überholen" und "Vorbeifahren" waren auch immer Stolpersteine in der Fahrschule ...

Meinetwegen können Verkehrsteilnehmer auch gerne bei Stopptafeln anhalten - Hauptsache, sie bleiben stehen ! :-) 
ThomasSchmidt (Gast) meinte am 16. Dez, 22:50:
Es wird Zeit für ....
.... ein neues Gesetzt, in dem alle Regeln klar geregelt sind. Man kann ja nicht erst einen Magister haben, wie ich selbst, um schnell und ohne Stau von A nach B zu kommen. 
walküre antwortete am 17. Dez, 16:50:
Ach, mit einem akademischen Titel kommt man in der BRD schneller von A nach B ??? Hierzulande genügt eine Lenkerberechtigung für ein Taxi, dann darf man nämlich auch die Busspuren befahren. 
 

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