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zwischen Pubertät und Altersstarrsinn

 

Zu der Zeit, als ich meinen Führerschein gemacht habe (also vor mehr als zwanzig Jahren) wurde noch sehr viel Wert darauf gelegt, dass Verkehrsteilnehmer bei Stopptafeln auch wirklich stehenbleiben und zweitens bei allfälligem Abbiegen den Blinker betätigen oder die Richtungsänderung anderweitig entsprechend anzeigen. Beides scheint etwas aus der Mode gekommen zu sein, wie ich immer öfter feststellen muss; diese Beobachtung beschränkt sich jedoch keineswegs nur auf den städtischen Straßenverkehr.

Größere Relevanz beim Fahren in der Stadt hat allerdings eine Frage, deren Antwort ich hier zu finden versuche, weil es die dazugehörige Regelung zu meiner Fahrschulzeit (zumindest in Österreich) noch nicht gegeben hat. Was ich wissen möchte:
Wann dürfen Radfahrer gegen eine ausgewiesene Einbahn fahren ? Muss eine entsprechende Bodenmarkierung vorhanden sein oder auch eine Zusatztafel unter dem Einbahnschild ? Oder verhält es sich im Gegenteil so, dass Radfahrer grundsätzlich gegen jede Einbahn fahren dürfen, es sei denn, dies ist in der jeweiligen Straße ausdrücklich per Zusatzschild verboten ?

Selber fahre ich hier übrigens nicht mit dem Rad, aber als Fußgängerin hab ich mittlerweile schon mehrmals sehr brenzlige Situationen zwischen Autos und Radfahrern erlebt, sodass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass auch viele Radfahrer nicht so recht wissen, wie und wo sie eigentlich fahren dürfen.

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